Nutzungsentgeltpflicht des bei Trennung in der gemeinschaftlichen Immobilie verbleibenden Ehegatten
Das OLG Hamm hat am 06.12.2013 (Aktenzeichen 14 UF 166/13) eine beachtenswerte Entscheidung zu einem häufig streitigen Thema im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung erlassen.
Amtlicher Leitsatz
Nutzungsentgeltpflicht des bei Trennung in der gemeinschaftlichen Immobilie verbleibenden Ehegatten erst nach eindeutigem Verlangen einer Verwaltungs- und Benutzungsregelung i.S.v.
§ 745 Abs. 2 BGB, welches ihn vor die Alternative „Zahlung der Auszug“ stellen muss.
Sachverhalt und Entscheidung
Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Eheleute. Bei ihrer Trennung im Jahre 2003 verblieb der Ehemann in der gemeinschaftlichen Eigentumswohnung. Die Ehefrau forderte ihn erstmals im Jahre 2005 erfolglos zur Zahlung eines Nutzungsentgelts auf. Das Familiengericht gab dem sodann eingereichten Zahlungsantrag statt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Ehemannes hatte vor dem 14. Senat des OLG Hamm für Familiensachen Erfolg.
Rechtlicher Hintergrund
Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Miteigentümern sind die Vorschriften der Gemeinschaft nach §§ 741 ff BGB anzuwenden. Deshalb muss der Miteigentümer den in der gemeinsamen Immobilie verbliebenen anderen Miteigentümer auffordern, mit ihm eine neue Verwaltungs- und Benutzungsregelung im Sinne von § 745 Abs. 2 BGB zu schließen, um fortan einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu begründen. Diese Aufforderung muss deutlich so gestaltet sein, dass der andere Miteigentümer darin vor die Alternative „Zahlung oder Auszug“ gestellt wird.
Ausblick
Mit seiner Entscheidung knüpft das OLG Hamm an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.02.1982 (NJW 1982, 1753) an. Die Entscheidung sorgt dafür, dass die Miteigentümer gezwungen sind, klare Verhältnisse zu schaffen.
Wegen der regelmäßig hohen wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzung oder Verwertung einer gemeinsamen Immobile sollten die Beteiligten in jedem Fall die Hilfe von Rechtsanwälten in Anspruch nehmen, die auf dem Gebiet des Familienrechts besondere Erfahrung haben. Unsere Rechtsanwälte der Kanzlei Petermann & Kollegen in Böblingen stehen Ihnen hierbei jederzeit zur Seite.