(Keine) Halben Sachen im Familienrecht
Die Deutsche Anwaltauskunft hat mit einer ausgefallenen Aktion auf ein ernstes Problem aufmerksam gemacht und eine Viral-Kampagne auf ebay gestartet.
In den letzten Tagen ging die Geschichte eines wütenden Mannes um die Welt, der seinen Hausrat zersägt und bei ebay verkauft hat. Diese Geschichte ist nicht echt, die Deutsche Anwaltauskunft hat sie sich ausgedacht. Damit sollte Aufmerksamkeit auf ein verbreitetes Problem gelenkt werden.Grund für den viralen Erfolg sind 16 Auktionen auf ebay. Ein frisch geschiedener Mann versteigert halbierte Gegenstände – vom Opel Corsa bis zum Teddybären. Damit dokumentierte er einen vermeintlich schmutzigen Scheidungsstreit mit seiner geschiedenen Ehefrau. Diese habe schließlich die Hälfte des gemeinsamen Besitzes verlangt. Die Geschichte traf international einen Nerv. Es gab Berichterstattung in den FOX News in den USA, in Nigeria, Europa, China und Australien, auch die deutschen Medien griffen die Geschichte auf. Das chilenische Fernsehen hat wegen der Aktion eine ganze Sendung über das Thema Scheidungsvorsorge gemacht. Auf youtube ist das making of des Teilens der Gegenstände ein Hit.
In fast jedem Scheidungsfall verfügen die Eheleute über gemeinsames Vermögen – gleich in welcher Form – das aufgeteilt werden muss. Damit stehen die Ehegatten oftmals vor dem Problem, wie die Teilung vorzunehmen ist. Sicherlich ist der vorstehend aufgezeigte Weg nicht der Richtige, doch in der angespannten und hoch emotionalen Trennungssituation scheint es mitunter unmöglich eine sinnvolle Lösung zu finden.
Eheverträge können zwar das Scheitern der Beziehung nicht verhindern, bieten jedoch eine gute Grundlage, um solche Streitigkeiten im Vorfeld bereits zu verhindern und mit einem kühlen Kopf eine gerechte Lösung für alle Beteiligten zu finden. Einen Ehevertrag kann ein Paar zu jedem Zeitpunkt seiner Ehe abschließen, vor der Hochzeit, während der Ehe oder am Ende durch eine „Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung“. So kann die Trennung ohne unnötige zusätzliche Belastungen und Streitigkeiten erfolgen.
Sollten Sie den Abschluss eines Ehevertrages in Betracht ziehen sowie bei sonstigen familienrechtlichen Fragestellungen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte der Kanzlei Petermann & Partner in Böblingen jederzeit zur Seite.
Siehe auch die Pressemitteilung des Anwaltverein vom 22.06.2015 12.58