Die Schließung von Schulen und sämtlichen Einrichtungen zur Kinderbetreuung stellt einen Großteil der Gesellschaft vor eine Herausforderung. Berufstätige Eltern müssen spontan Lösungen finden, um Kindern und Beruf gerecht zu werden. Die Großeltern, die ansonsten vielfach eine unschätzbare Stütze sind, müssen geschützt werden. Von der Betreuung durch Großeltern sollte nach einhelliger Ansicht abgesehen werden.
Aber auch Arbeitgeber müssen flexibel und spontan reagieren, sowohl auf das Risiko einer Ansteckung als auch auf die neue Situation der Kinderbetreuung. Vielfach wird in diesen Tagen Homeoffice als akute Lösung angeboten. Die Ansteckungsgefahr kann damit sicherlich eingedämmt werden.
Doch jeder, der kleine Kinder hat, weiß um die Schwierigkeiten von Homeoffice mit gleichzeitiger Kinderbetreuung. Die Kleinen wollen Aufmerksamkeit und Unterhaltung – der Job erfordert Konzentration. Gleichzeitig eine kaum zu bewältigende Herausforderung.
Daher müssen neue Wege eingeschlagen werden. Jeder Elternteil kann zwar kurzfristig für wenige Tage von der Erbringung der Arbeitsleistung befreit werden, dies ist aber keine Dauerlösung.
Vielfach haben Arbeitnehmer aus dem vergangenen Jahr noch Resturlaub, dieser kann oftmals bis zum März des Folgejahres übertragen und genommen werden. Daher sollte zunächst geprüft werden, ob noch Resturlaub abgebaut werden kann.
Soweit beide Elternteile im Homeoffice sind, sollten sich die Eltern mit der Betreuung und der Arbeit abwechseln, damit kann jeweils einer seiner Arbeit nachgehen. Dies bedeutet jedoch rein tatsächlich, dass keine Vollzeittätigkeit erbracht werden kann.
Es muss auch über die Verteilung der Arbeitszeiten nachgedacht werden. Abends, wenn die Kinder schlafen, am Wochenende oder während des Mittagsschlafs.
Jetzt muss die Gesellschaft zusammenhalten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gemeinsame Lösungen finden, offene Kommunikation, Vertrauen und Flexibilität sind die Basis.
Sollten Sie im Bereich des Arbeitsrechts oder in sonstigen rechtlichen Angelegenheiten anwaltliche Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Petermann & Partner mbB in Böblingen jederzeit gerne – derzeit telefonisch – zur Verfügung.