In letzter Zeit mehren sich Vorfälle, in denen Kunden telefonisch kontaktiert werden von Mitarbeitern sog. Firmenauskunft-Register. Der Wahrheit zuwider wird seitens des Firmenauskunft-Registers behauptet, es bestünde bereits seit geraumer Zeit eine sehr erfolgreiche Zusammenarbeit. Aus der Vielzahl der Clicks bei den Suchmaschinen sei ersichtlich, dass sich die vertragliche Zusammenarbeit für den betroffenen Unternehmer rentiere. Abschließend wird sodann die Frage gestellt, ob die erfolgreiche Zusammenarbeit in der Vergangenheit mit einer Verlängerung des Vertragsverhältnisse für weitere 3 Jahre fortgeführt werden solle.
Oftmals sind die Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens von dem Telefonanruf überrumpelt und stimmen sodann einer Verlängerung zu. Dies in Unkenntnis darüber, dass in der Vergangenheit kein Vertragsverhältnis mit dem Firmenauskunft-Register, sodass die Zustimmung allein aufgrund einer Täuschung beruht.
Betroffene Unternehmen sollten sich unverzüglich anwaltlichen Rat einholen, damit die Zustimmungserklärung aufgrund des Irrtums und der arglistigen Täuschung rechtzeitig angefochten werden kann.
Sollten Sie oder ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens versehentlich eine solche Zustimmungserklärung abgegeben haben, obwohl in der Vergangenheit kein Vertragsverhältnis zu dem Firmenauskunft-Register bestand, so stehen Ihnen unsere Anwälte der Kanzlei Petermann & Partner in Böblingen gerne jederzeit zur Verfügung.